Die Verordnung limitiert den Energieverbrauch von Wärmerückgewinnungssystemen durch Vorgabe einer Mindest-Rückwärmzahl und der maximalen spezifischen Stromaufnahme der Ventilatoren SVLint limit.
Nicht direkt erkennbar ist der für die Auslegung der Wärmerückgewinnung notwendige zulässige Druckverlust ∆pWRS. Dieser kann aber mit der Annahme der
Ventilatoreneffizienz ηfan (nach EU 327) und des Filterdruckverlustes ∆pF (nach EUROVENT 4/21) berechnet werden.
Mit den entsprechenden Annahmen erhält man die relativ einfach berechenbaren / programmierbaren Formeln.
Mit den Formeln 05 und 06 kann für jeden Nennluftstrom qnom der zulässige Druckverlust ∆pWRS berechnet und in einem Diagramm dargestellt werden.
Diagramm 1: Zulässiger Druckverlust des Wärmerückgewinnungssystems WRS in Abhängigkeit des Volumenstroms